Bereits die 2005 eingeführte EU-Zinsrichtlinie schreibt bei ausländischen Kapitaleinkünften die Angabe der Steueridentifikationsnummer vor. Banken müssen bei Kunden mit Wohnsitz in einem anderen EU-Staat neben dem Namen und der Anschrift zwingend die Steueridentifikationsnummer mit speichern. Da diese ihren deutschen Kunden flächendeckend erst Anfang 2009 vorlag, müssen sie sie nun für ihre Unterlagen nachfordern. Damit wird bezweckt, dass die Institute dem heimischen Finanzamt die Kapitalerträge ihrer deutschen Kunden einmal jährlich zielgenau übermitteln können. An dem Meldeverfahren beteiligen sich derzeit 25 EU-Staaten sowie einige Drittländer wie Anguilla oder die Kaimaninseln. Das Bundeszentralamt für Steuern in Bonn als Anlaufstelle für die automatische Meldung kann die Daten mit der Steueridentifikationsnummer leichter auf die Wohnsitzfinanzämter bundesweit verteilen. Die Steueridentifikationsnummer wird auch in Luxemburg, Österreich, in der Schweiz oder Liechtenstein verlangt, obwohl dort Zinssteuer einbehalten wird.
http://www.ftd.de/finanzen/maerkte/:steueridentifikationsnummer-was-das-finanzamt-ueber-sie-weiss/50137008.html
01.07.2010, 08:00Schriftgröße: AAA
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