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Mittwoch, 18. Juli 2012

Clearstream is neither contractually nor legally obliged to verify the validity of the exchange offer

Dienstag, 17. Juli 2012


Gerne leiten wir die von der Rechtsabteilung der CBL formullierten Stellungnahme an Sie weiter:


Sehr geehrter Herr ,

die Clearstream Banking AG (in Folge CBL) hat uns darüber informiert, dass
Sie dort direkt um Klärung Ihres Anliegens bezüglich des obligatorischen
Umtauschs von Griechenland Anleihen baten.

Da von der CBL kein Vertragsverhältnis zu Endkunden geführt wird, lehnt
diese eine direkte Kommunikation ab und leitete Ihr Anliegen an uns als Ihre
depotführende Bank weiter. Gerne leiten wir die von der Rechtsabteilung der
CBL formullierten Stellungnahme an Sie weiter:

"The announcement of the issuer ("The Hellenic Republic") is including all
relevant references to the underlying legal basis and compliance with the
local laws and regulations in Greece. This public "invitation memorandum" is
the official basis for Clearstream as well as any other institution acting
in a custodian capacity to inform its entitled account holders about the
proposed corporate action event. Clearstream is neither contractually nor
legally obliged to verify the validity of the exchange offer."

Von weiterführenden Erläuterungen nimmt die CBL Abstand. Wir bitten um
Verständnis, dass auch Cortal Consors von weiteren Stellungnahmen zu diesem
Thema absieht. Selbstverständlich steht Ihnen Ihre Kundenbetreuung in anders
gelagerten Fällen gerne zur Verüfgung.

Freundliche Grüße

Cortal Consors S.A.
Zweigniederlassung Deutschland
Bahnhofstraße 55
D-90402 Nürnberg

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