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Mittwoch, 11. Juli 2012

Credit Suisse: Steuersünder-Datei gab es zum Nulltarif

Credit Suisse: Steuersünder-Datei gab es zum Nulltarif

exklusiv Der Datensatz deutscher Credit Suisse-Kunden mit zweifelhaften Versicherungspolicen wird dem Bund wohl Millionen einbringen. Die Finanzbehörden hat er keinen Cent gekostet. Grund: Ein folgenschweres Missverständnis.
Frankfurter Niederlassung der Credit Suisse. Für die Name deutscher Kunden mussten deutsche Steuerfahnder nichts zahlen. Quelle: dpa
 
Frankfurter Niederlassung der Credit Suisse. Für die Name deutscher Kunden mussten deutsche Steuerfahnder nichts zahlen. Quelle: dpa
DüsseldorfDer neue Datensatz mit mutmaßlichen Steuersündern der Schweizer Großbank Credit Suisse hat die deutschen Finanzbehörden nach Informationen des Handelsblatts keinen Cent gekostet. Nach übereinstimmenden Berichten von Beteiligten hat weder ein Bankmitarbeiter die Daten illegal kopiert und verkauft, noch hat sich ein Hacker der Daten bemächtigt. „Strenggenommen gab es gar keinen Datenabfluss“, sagt ein Insider. Das Ganze sei ein Versehen gewesen.

Nachdem die Credit Suisse im September 2011 einen Deal mit den deutschen Behörden erzielte, zahlte die Bank 150 Millionen Euro an Nordrhein-Westfalen. Dafür stellte die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ihre Verfahren gegen Mitarbeiter der Bank wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung ein. Credit Suisse verpflichtete sich, mit den Behörden zu kooperieren und Informationen zu liefern, soweit es der Datenschutz zuließ

„Anfang Juni fragte ein Beamter aus dem Finanzministerium bei Credit Suisse an, wie viele Kunden Versicherungen auf den Bermudas hätten“, berichtet ein Credit-Suisse-Insider. „Der Bankmitarbeiter verstand die Frage falsch und schickte den kompletten Datensatz an die Deutschen.“ Weitere Mitarbeiter von Credit Suisse bestätigten diese Angaben. Banksprecher Marc Dosch sagte auf Anfrage des Handelsblattes: „Wir können zur Herkunft der Daten keine Angaben machen.“

Wenige Tage nach der Datenpanne erhielten die ersten Credit Suisse-Kunden Briefe vom Finanzamt. „Der hiesigen Dienststelle liegt auch bezüglich Ihrer Person Kontrollmaterial zur weiteren Prüfung vor. Hiernach kommen Sie als möglicher Auslandsausleger in Betracht“, hieß es in dem Schreiben, das dem Handelsblatt vorliegt. Man „dürfe darauf aufmerksam machen“, dass die Steuerbürger zur Mitwirkung der Ermittlung ihrer steuerlichen Verhältnisse verpflichtet seien. Im Falle einer Weigerung könne das Finanzamt „Zwangsmaßnahmen herbeiführen.“

Credit Suisse: Was das Finanzamt jetzt von Bermuda-Kunden wissen will

Tausende Steuerflüchtlinge haben über ein Steuersparmodell der Credit Suisse Milliarden am Fiskus vorbeigeschleust. Ihnen ist nun Post der Steuerfahndung mit unangenehmen Fragen ins Haus geflattert. Der Wortlaut.
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Bei den tausendfach verkauften Bermuda-Produkten handelt es sich um normale Anlage- und Sparkonten, die als Versicherungen getarnt wurden. Das Bundesfinanzministerium hat klare Regeln herausgegeben, dass sie steuerlich nicht bevorzugt werden. Nach Angaben von Insidern blieben die Gelder jedoch größtenteils unversteuert. Schätzungen sprechen von mehreren Milliarden Euro. Credit Suisse rät ihren Kunden derzeit zu anwaltlicher Beratung und gegebenenfalls zu Selbstanzeigen.


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